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Suchfibel Aktuell / Meldung vom
22.03.2001
Yahoo Versteigerung von "Mein Kampf" nicht strafbar| | Aus Deutschland droht Yahoo keine Strafverfolgung wegen der Online-Versteigerung des Hitler- Buchs "Mein Kampf". Wie ein Sprecher der Münchener Staatsanwaltschaft sagte, setze das nach deutschen Recht eine Verurteilung voraus. Die muss festgestellt haben, dass Yahoo in vollem Bewusstsein handelte und nicht alles in seiner Macht getan hätte, um solche Versteigerungen zu verhindern. Die beiden konkret angezeigten Versteigerungen seien aber von einem Anbieter aus einem "angelsächsischen Land" gekommen. Somit wurde das Verfahren gegen Yahoo eingestellt. | |
Kompletter Artikel: Newsbyte.ch
Direktlink: Yahoo Deutschland
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