| | Wenn sich Juristen streiten, untereinander und nicht im Auftrage ihrer Klienten, dann wird womöglich ein Präzedenzfall draus. Streitpartei war ein Anbieter von Juristen Berufskleidung wie z.B. Roben. Das Unternehmen hatte auf seiner Site auch dem Themenkreis nur am Rande entsprechende Meta-Tags eingefügt: "Repetitorium", "ZPO", "Uni", "Urteil", "Entscheidungen", "Urteile". Die Konkurrenz klagte und bekam Recht. Nach Auffassung des Landgerichtes seien solche Begriffe wettbewerbswidrig und würden die Kunden, die über eine Suchmaschine auf die Seite kämen, täuschen.Gute Nachrichten also für abmahnwillige Wettbewerber, wäre da nicht die kuriose Tatsache, dass noch sachfremdere Meta Tags, wie "Berlin", "Türken" und "Leergut", die ebenfalls verwendet wurden, nicht beanstandet wurden.Bisher galt nur die missbräuchliche Verwendung solcher Meta-Tags als strafbar, die geschützte Namen und Marken darstellen. |