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Suchfibel Aktuell / Meldung vom
19.10.2003
Googles Stress mit den Adwords.| | Eine zentrale Einnahmequelle für Google sind die bezahlten Suchergebnisse. Die Adwords tauchen getrennt von den normalen Suchergebnissen rechts neben der Trefferliste auf. Jeder kann schon mit einem geringen Etat sofort seine Anzeigen schalten. Diese Anzeigen sind ausschließlich auf Text begrenzt und stark reglementiert. So dürfen zum Beispiel keine Ausrufezeichen in der Titelzeile verwendet werden, Wörter nicht in Grossbuchstaben geschrieben werden, und vor allem präzise Stichwörter zugeordnet werden. Diese Stichwörter haben jetzt in Frankreich zu einem erstaunlichen Urteil geführt: Weil ein Wettbewerber die Markennamen seines Konkurrenten als Stichwort verwendet hat und folge dessen die Anzeigen der Konkurrenz bei entsprechenden Suchanfragen nach der Marke gelistet wurden, muss jetzt Google 75.000 Euro Strafe zahlen und binnen 30 Tagen die Funktionalität entsprechend ändern. Google hat Einspruch eingelegt.Hierzulande ist die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen anders: Bei der Verwendung fremder Markennamen auf der Homepage wird der Betreiber haftbar gemacht, nicht der Vermittler. | |
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