| | Yahoo hat in den USA Einspruch gegen das Urteil eines französischen Gericht gelegt, das Yahoo verpflichtet hat, den Verkauf von Naziartikeln in Ländern, in denen diese Dinge verboten sind, zu verhindern (Suchfibel berichtete). Nun soll geklärt werden, ob das Urteil der französischen Rechtsprechung überhaupt für ein amerikanisches Unternehmen rechtsverbindlich ist. Yahoo-Rechtsanwälte argumentieren, das französische Gericht keine Befugnis haben, über den Inhalt einer amerikanischen Webseite zu entscheiden. Außerdem sei die Blockade der entsprechenden Seite technisch nicht durchsetzbar. |