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Initiativen zum Jugendschutz und der Zensurvorwurf
Fragen an Friedemann Schindler, Leiter der Jugendschutz.net
Welche Jugendschutzdefizite weisen Suchmaschinen aus ihrer Sicht auf?
Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um diese Defizite zu beseitigen?
Welche davon werden zurzeit umgesetzt?
Suchdienste haben für jugendschutz.net eine besondere Bedeutung, weil sie auch Kindern und Jugendlichen
den Zugang zu den Inhalten des Internets vermitteln. Unter Jugendschutz-gesichtspunkten be-sonders problematisch ist
es,
-
wenn Kindern und Jugendliche bei ihrer Suche auf Seiten stoßen, nach denen sie nicht gesucht haben, die Fragen beantworten, die sie sich noch gar nicht
gestellt haben und die sie irritieren, die sie nicht verstehen oder ängstigen (z.B. bei der Suche nach der Teenyband bro´sis kann man auch auf
Hardcore-Darstellungen aus dem Inzest-Bereich stoßen: brother&sisters, mom&dad);
- wenn Kinder und Jugendliche bei ihrer Suche mit Seiten konfrontiert werden, nach denen sie zwar aus Neugier gesucht haben, die sie aber trotzdem
überfordern und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen (z.B. Bilder von misshandelten Menschen auf so genannten Tasteless-Sites oder "bizarre"
Sexual-praktiken, die über Bildersuchen in großem Umfang zu finden sind);
-
wenn Kinder und Jugendliche bei gezielten Suchanfragen eine tendenziöse Fundstellenliste geliefert bekommen, die ein falsches Weltbild vermittelt
(z.B. wenn bei der Suche nach Informationen zum Holocaust nur Hinweise auf revisionistische Sites geliefert werden).
Diese Probleme sind den Suchdiensten bekannt. Sie haben in der Vergangenheit
auch Maßnahmen ergriffen, um die Probleme zu reduzieren. Die Palette reicht von
besseren Rankingmethoden über die Beschränkung des Suchraumes oder die
Einbeziehung redaktionell gepflegter Kataloge bis hin zur Blockierung von
Angeboten, die durch Spamming aufgefallen oder inhaltlich unzulässig sind. Aber
einfache Lösungen gibt es nicht und selbst wenn Lösungen gefunden werden, sind
sie teilweise nur begrenzte Zeit wirksam.
Eine Verbesserung des Jugendschutzes
lässt sich hier am ehesten gemeinsam entwickeln, indem alle Beteiligte ihre
Erfahrungen und ihr Expertenwissen einbringen. Das war für jugendschutz.net
der Ausgangspunkt, seit nunmehr drei Jahren eine Kooperation mit Suchdiensten zu
suchen, von Suchmaschinen-Betreibern zu lernen und im Rahmen von Workshops für
die Belange des Jugendschutzes zu werben. Auch die Bertelsmann Stiftung verfolgt
übrigens mit ihrem Projekt "Transparenz im Netz" einen solchen auf
frewilliger Selbstregulierung basierenden Ansatz.
Sollten Suchmaschinen bestimmte Suchergebnisse nur nach Altersidentifikation ausgeben?
In Bezug auf den Jugendschutz stellt die zu beobachtende Vermischung oder Nähe
von Adult-Content mit Inhalten für Kinder und Jugendliche ein großes
Problem dar. Adult-Angebote sind anders als in den traditionellen Medien
häufig nur einen Mausklick entfernt und teilweise als solche nicht zu
erkennen. Auch hier gibt es aber keine einfachen, allumfassenden Lösungen.
Eine sehr gute Idee waren z.B. spezielle Suchmaschinen für Kinder (milkmoon)
und Jugend-liche (zlash), die zu unserem Bedauern im letzten Jahr aber
eingestellt wurden. Um zu einer größeren Trennschärfe zu gelangen, könnten
Suchmaschinen typische Suchanfragen von Kindern und Jugendlichen nur mit
Fundstellen beantworten, die nicht jugendschutz-relevant sind, und erst auf
explizite Adult-Anfragen (z.B. Spiele +Sex) Hinweise auf Adult-Content
liefern.
Aus Sicht des Jugendschutzes wäre es zu begrüßen, wenn Adult-Content nur
nach einer Altersidentifikation zugänglich wäre. Die Realisierung ist für
Kataloge kein großes Problem, da hier die Angebote redaktionell eingepflegt
werden. Originäre Suchmaschinen, die ihre Indexe mit automatischen Verfahren
generieren, stehen hier aber vor dem großem Problem, Adult-Content zu
identifizieren. Mit zumutbarem Aufwand ist eine Identifizierung nur möglich,
wenn technische Verfahren zur Verfügung stehen, die Inhalte mit hoher
Treffsicherheit klassifizieren können (hier gibt es einige vielversprechende
Familyfilter-Ansätze), oder wenn es zu einer Kooperation mit der
(Adult-)Industrie käme (z.B. durch eine Selbstklassifizierung von
Erwachsenen-Angeboten bzw. durch einen Verzicht auf unlautere
Spamming-Methoden).
Sollte die Ausgabe bestimmter Suchergebnisse generell - auch für
Erwachsene - unterbunden werden? Ist eine totale Sperrung für alle
Benutzergruppen mit der Informationsfreiheit vereinbar?
Die Angebote, die auch für Erwachsene unzulässig sind, sind gesetzlich
definiert (z.B. harte Pornographie, Volksverhetzung oder Verletzungen der
Menschenwürde), ihre Ausgabe muss - so weit dies technisch möglich und dem
Betreiber zumutbar ist - unterbunden werden. Eine totale Sperrung in diesem
Bereich stellt keinen Verstoß gegen Informationsfreiheit dar, da dieser
Eingriff durch die Vorschriften des Strafgesetzbuches gerechtfertigt ist. Im
Bereich der Kinderpornographie ist sogar schon der Versuch strafbar, sich
durch eine Suchanfrage Besitz zu verschaffen.
Im übrigen gibt es keinen Anspruch darauf, in einem Suchdienst gelistet zu
sein. Es bleibt dem Betreiber des Suchdienstes grundsätzlich vorbehalten,
die Auswahl zu treffen, die seiner Policy entspricht. Würden Betreiber von
Suchdiensten z.B. keine Spam-Filterung vornehmen, wären die meisten
Suchmaschinen als Wegweiser im Internet nicht mehr brauchbar.
Verlangt die von ihnen verschickte Liste "unzulässiger und
jugendgefährdender Adressen" und Keywords von den Suchmaschinen die Sperrung
ebendieser für alle Benutzer oder lediglich für Minderjährige?
Jugendschutz.net hat den Austausch existierender Adress- und Keywordlisten
von Suchdiensten angeregt und sich übergangsweise als Austauschplattform
zur Verfügung gestellt. Es ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der dem
Jugendschutz dienen soll. Da jugendschutz.net keine hoheitlichen Rechte
hat, kann von dieser Stelle kein Betreiber in die Pflicht genommen oder
sanktioniert werden.
Die Betreiber der Suchdienste sind dafür verantwortlich, ob sie die Listen
für Sperrmaßnahmen verwenden und in welchem Umfang diese Sperrungen gelten
sollen. Wie sie diese Listen verwerten, hängt ab von der Art des
Suchdienstes, seiner spezifischen Zielgruppe oder der politischen
Grundüberzeugung des Betreibers. Für viele Betreiber von Suchdiensten
verstoßen z.B. so genannte Posenfotos (Darstellungen von Kindern in sexuell
aufreizenden Posen) gegen die eigene Policy, obwohl sie gesetzlich nicht
unzulässig sind.
Es gibt keine Keywords, die an sich jugendgefährdend sind. Entscheidend ist
hier immer der Kontext, in dem sie genutzt werden. Keywords bzw. deren
typische Kombinationen können aber als Indikatoren für potentiell
problematische Inhalte genutzt werden, um z.B. diese Angebote einer
händischen Nachkontrolle zu unterziehen.
Welche Auflagen müssen die Betreiber von Suchmaschinen erfüllen?
Um sich am Austausch der Listen zu beteiligen, gibt es derzeit drei
Grundbedingungen, zu denen sich alle Beteiligte verpflichten müssen:
-
die Bereitschaft, eigene Listen zur Verfügung zu stellen, damit der
Austausch funktioniert und keiner der konkurrierenden Suchdienste
übervorteilt wird;
-
die Zusicherung, Daten nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, da in
den Listen sehr viel Arbeit steckt und damit die gesammelten Adressen nicht
zu Empfehlungslisten mutieren;
-
die prinzipielle Bereitschaft zu abgestuften Sperr- und Schutzmaßnahmen im
Interesse des Jugendschutzes.
Wie Sperrungen technisch umgesetzt werden, in welchem Umfang dies vom
Aufwand her möglich ist und in welchen Fällen eine Sperrung vollzogen oder
eine andere Schutzmaßnahme ergriffen wird, ist dem jeweiligen Suchdienst
überlassen.
Welchen Umfang hat die Liste? Nach welchen Kriterien werden Angebote aufgenommen?
Wurden die Entscheidungskriterien öffentlich gemacht?
jugendschutz.net kann sich nur zu der Liste äußern, die von der
Zentralstelle der Länder zum Austausch bereitgestellt wurde. Es handelt sich
um eine kleine Liste mit aktuellen rechts-extremen Adressen und Keywords,
die im Rahmen des Projektes "Rechtsextremismus im Internet - Bekämpfung und
Auseinandersetzung mit rechtsextremen Angeboten für Jugend-liche" (gefördert
im Rahmen des Programms "ENTIMON - Gemeinsam gegen Gewalt und
Rechtsextremismus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Jugend) zusammengetragen wurde. Aufgelistet sind deutschsprachige
Angebote, die im Ausland gehostet werden, über einen längeren Zeitraum
konnektiert waren und deren Schließung durch andere Maßnahmen nicht zu
erreichen war. In die Liste wurden Angebote aufgenommen, die nach deutschem
Recht eindeutig unzulässig sind, sowie Adressen, die nach einem
längerfristigen Monitoring durch jugendschutz.net von den Pädagogen im
Projektteam als schwer jugendgefährdend kate-gorisiert wurden.
Auf welcher gesetzlichen Basis können die Betreiber von Suchdiensten zur
Erfüllung der Auflagen verpflichtet werden?
Die Verantwortlichkeit der Betreiber von Suchdiensten ist abhängig vom Grad
der Kenntnis, die sie über die indexierten Inhalte haben. Für eigene Inhalte
auf den Suchportalen sind die Betreiber voll verantwortlich, für gespiderte
Suchindexe kann es nur eine sehr beschränkte Verantwortlichkeit geben. Die
derzeitigen gesetzlichen Jugendschutzregelungen bilden nur einen groben
Orientierungs-rahmen und können dazu dienen, eklatante Verstöße gegen den
Jugendschutz zu sanktionie-ren. Umfang, Flüchtigkeit und schnelles Wachstums
der Daten, die in Suchmaschinen und Kata-logen gesammelt werden, erschweren
eine staatliche Kontrolle. Nur die Betreiber von Suchdiensten sind in der
Lage, den Jugendschutz um-fassend zu berücksichtigen. jugendschutz.net sieht
es als seine Aufgabe, sie dabei zu unterstützen.
Die Betreiber von Suchdiensten haben nicht nur aus gesetzlichen, politischen
und/oder moralischen Gründen ein Interesse an einem "sauberen" Index,
sondern auch aus ökonomi-schen Überlegungen. Wenn Nutzer in einem Suchdienst
hauptsächlich unzulässige oder irre-füh-rende Einträge finden, bedeutet das
für die jeweilige Suchmaschine nicht nur einen Image-verlust (z.B. bei
Verweisen auf rechtsextreme Websites), sondern die Nutzer werden auch zu
anderen Such-diensten abwandern, die ihre Anfragen brauchbarer beantworten.
Mainz, 31.07.02
Friedemann Schindler (jugendschutz.net)
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